Habe ich steuerliche Vergünstigungen?

Im Normalfall "Ja".

Der Staat beteiligt sich an den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Begünstigt werden beispielsweise:

  • Gartenpflege
  • Wohnungsreinigung
  • Wäschepflege
  • Betreuung von Angehörigen und Pflegebedürftiger Personen

Nach § 35a Abs. 2 Einkommenssteuergesetz können 20 Prozent der Ausgaben (höchstens 4000.- Euro/Jahr), von der Steuer abgezogen werden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Vorlage einer schriftlichen Rechnung
  • Zahlung durch Banküberweisung (Barzahlung reicht nicht!)

Ob und welchem Umfang die genannten steuerlichen Vorteile bei Ihnen greifen können, besprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.