Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,- € ergänzt die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Alle Pflegebedürftigen, unabhängig vom Pflegegrad, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag.

Seit Januar 2017 wird hier der Begriff „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ genutzt.

Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren Sie Kosten in nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.

Sie müssen die entlastenden Leistungen in Form von Rechnungen und/oder Quittungen mit Ihren Leistungserbringern abrechnen. Diese Belege (Sie können auch für mehrere Monate diese sammeln) müssen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Liegt noch kein Antrag von Ihnen auf den Entlastungsbetrag vor, gilt diese erste Rechnungsstellung als Antrag.

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