Haushaltshilfe

Sie haben das Problem, Ihren Haushalt nicht selbstständig führen zu können? Hier können wir Ihnen gerne unter die Arme greifen. Egal, ob altersbedingt oder aufgrund einer besonderen Situation in der Familie.

Im Falle eines anerkannten Pflegegerades haben Sie zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125,- €. Im Falle einer besonderen Situation in der Familie (z. B. Krankenhausaufenthalt der Mutter) und entsprechender Verordnung durch den Hausarzt haben Sie ebenso Anspruch auf die Haushaltshilfe.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Aufräumen,
  • Grundreinigung der Wohnung,
  • Putzen der Fenster,
  • Waschen, Pflege der Wäsche,
  • Schuhpflege,
  • Einkaufen,
  • Zubereitung von Speisen,
  • Eindecken,
  • Geschirrspülen,
  • Abfallbeseitigung,
  • Betten machen.

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